Kostenübernahme höhenverstellbare Schreibtische
Der Erwerb eines Sitz-Steh-Schreibtisches und eines ergonomischen Bürodrehstuhls kann von verschiedenen Institutionen gefördert werden. Hierbei gibt es einiges zu beachten:
Was kann bezuschusst werden und bis zu welchem Betrag?
• Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische bis max. 1.200€ (inkl. 19% MwSt.)
• Ergonomische Bürodrehstühle bis max. 435€ (inkl. 19% MwSt.
Update: Ein höhenverstellbarer Schreibtisch wird von der deutschen Rentenversicherung mittlerweile als „ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung“ angesehen und somit nicht mehr direkt gefördert. Für die Bereitstellung solcher Büromöbel ist demnach vorrangig der Arbeitgeber zuständig. Weitere Förderungen seitens der Rentenversicherung gibt es zwar immer noch, allerdings nur wenn die Arbeitsplatzausstattung aufgrund bspw. einer Behinderung speziell angepasst werden muss.
Voraussetzung für die Kostenübernahme:
Die Kostenübernahme für die Anschaffung eines Sitz-Steh-Schreibtisches ist vom Staat durch die „Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gesetzlich geregelt. Diese Regel besagt, dass der Arbeitnehmer durch die Anschaffung eines Hilfsmittels, dem Sitz-Steh-Schreibtisch, weiterhin seiner Arbeit nachgehen kann ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen und vor allem beschwerdefrei. Es gelten für die Beantragungen folgende Voraussetzungen:
- Die Tätigkeit wird überwiegend im Sitzen ausgeführt
- Aufgrund gesundheitlicher Probleme ist die Tätigkeit im Sitzen bedenklich oder unzumutbar z.B. Bandscheibenvorfall, Wirbelsäuleninsuffizienz, Hohlkreuz, etc.
- Es muss ein ärztliches Attest vorliegen
- Zustimmung des Arbeitgebers
Es gibt mehrere mögliche Anlaufstellen für die Genehmigung einer Kostenerstattung.
Nachfolgend können Sie herausfinden welche Institution für Sie geeignet ist:
Institutionen zur Kostenerstattung | Voraussetzung |
Berufsgenossenschaft | Arbeits- oder Wegeunfall Eine Berufskrankheit liegt nachweisbar vor |
Integrationsamt | Beamter / Student oder andere mit 50% Behinderung oder 30% mit Gleichstellung |
Agentur für Arbeit | Berufskrankheit liegt vor und weniger als 15 Beitragsjahre in der Rentenversicherung |
Krankenkassen | Nur bei Rückenproblemen im Rahmen von Präventionsleistungen |
Folgende Dokumente müssen bei der Antragsstellung eingereicht werden:
- Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Ärztliches Attest / Entlassungsbericht einer Fachklinik
- Beschreibung der beruflichen Tätigkeit
- Kostenvoranschlag eines Fachhändlers
Krankenkassen
Bei der Krankenkasse wird nur im Rahmen von Präventionsleistungen bei Rückenproblemen ein Antrag gestellt. Hierbei sind es in den meisten Fällen individuelle Entscheidungen die einzeln betrachtet werden müssen.
Vorgehensweise bei der Beantragung:
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Spezial-Orthositz® mit beweglicher Sitzfläche
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Schübe mit gedämpften Selbsteinzug