Drei Arbeitskollegen sitzen in einem Raum voller Qualm und halten sich Mund und Nase zu.
BGM

Rauchfreier Betrieb 

Eine Challenge für jedes Unternehmen

Seit 2002 sind Arbeitgeberin Deutschland verpflichtet, nicht rauchende Mitarbeiter vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens am Arbeitsplatz zu schützen. Dennoch bleibt das Thema „Rauchen am Arbeitsplatz“ ein Konfliktfeld.

Nichtraucher
schützen

Denn die Maßnahmen des Arbeitgebers zum Nichtraucherschutz dürfen nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Rauchers verletzen. Steigende Raucherzahlen und ein wachsender E-Zigarettenmarkt heizen die Debatte neu an.

Gesundheit von Rauchern fördern

Umso wichtiger ist es für Unternehmen, klug beim betrieblichen Nichtraucherschutz vorzugehen. Wir stellen Ihnen Strategien und Maßnahmen vor:

E-Zigaretten und Arbeitsschutz


Rauchen: Das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko

Rauchen schadet der Gesundheit. Das belegen unzählige Studien. Egal wie viele Zigaretten sich jemand am Tag ansteckt, ob er aktiv oder passiv raucht: Beim Tabakkonsum nimmt der Körper zahlreiche giftige und gesundheitsschädliche Substanzen auf. Diese schädigen nahezu jedes Organ im Körper und sind teilweise krebserregend.

Gleichzeitig gilt Rauchen als das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Weniger Tabakkonsum und ein umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind daher vordringliche gesundheitspolitische Ziele, die auch für den Arbeitsplatz gelten. Denn es steht weit mehr auf dem Spiel als die eigene Gesundheit!


Rauchfrei: das Konfliktfeld verschärft sich

Dabei greifen in Deutschland wieder mehr Menschen zur Zigarette. Laut der repräsentativen Langzeitstudie „Deutsche Befragung zum Rauchverhalten“ (Debra)[1], konsumieren rund 35 Prozent der Menschen über 14 Jahre regelmäßig Zigaretten oder Tabak in anderer Form. Das ist jeder Dritte! Unmittelbar vor der Pandemie lag der Anteil der Raucher noch bei etwa 26 bis 27 Prozent. Dabei erreichte der Anteil der Raucher seit Beginn der Erhebung im Jahr 2022 einen Höchstwert in allen Altersgruppen. Vor allem bei den 18- bis 24-Jährigen ist der Anteil der Raucher und Raucherinnen besonders stark angestiegen: von 35,6 Prozent (2021) auf 40,8 Prozent (2022). Eine Corona-Spätfolge, mutmaßen die Experten. Ob gegen Stress, Langeweile oder einfach als Belohnung: viele griffen während der belastenden Pandemiezeit wieder häufiger zum Glimmstängel. Kein Wunder, denn das enthaltene Nikotin erreicht innerhalb weniger Sekunden das Belohnungszentrum des Gehirns und löst dort die Freisetzung des Glückshormons Dopamin aus. Zudem war es im Homeoffice viel leichter, sich mal eben schnell am Arbeitsplatz eine Zigarette anzuzünden.


Rauchfreier Betrieb: ein sensibles Thema

Inzwischen sind viele Menschen wieder in ihre Büros zurückgekehrt, darunter mehr Raucher und Raucherinnen als vor der Pandemie. Und daran wird sich so schnell nichts ändern. Denn die Krux beim Rauchen ist: Wer es sich einmal angewöhnt hat, wird es nur schwer wieder los. Der entscheidende Grund dafür, dass ein Mensch weiter raucht, ist das in der Tabakpflanze enthaltene Nikotin. Es macht abhängig und sorgt dafür, dass der Rauchstopp so schwerfällt. Nicht zuletzt deswegen ist das Thema Rauchen am Arbeitsplatz eine sehr sensible Angelegenheit.

Sowohl Raucher als auch Nichtraucher fühlen sich schnell in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Was viele Nichtraucher oft verdrängen: Das „Recht auf Rauchen″ fällt grundsätzlich in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ist unter bestimmten Voraussetzungen am Arbeitsplatz zu gestatten. Während Raucher oft auf ihr Recht auf Selbstbestimmung pochen, genießen Nichtraucher einen besonderen Schutz vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens. Der Nichtraucherschutz-Paragraph der Arbeitsschutzverordnung von 2002 legt fest, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu ergreifen hat, damit die Beschäftigten wirksam vor den gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Eine Frontenbildung zwischen Rauchern und Nichtrauchern ist da wenig hilfreich und kann das Problem noch verschärfen und Lösungsmöglichkeiten erschweren.

All dies gilt es, bei der Umsetzung eines rauchfreien Betriebes zu berücksichtigen. Auch wenn allen klar ist, wohin die Reise geht. Denn in einem sind sich die Experten einig: das nationale Ziel lautet tabakfreies Deutschland 2040. Tabak verursache Krankheiten und Tod, verstärke gesellschaftliche Ungleichheiten, koste die Gesellschaft jährlich 97 Milliarden Euro und behindere nachhaltige Entwicklung.[2] Grund genug, als Arbeitgeber verstärkt den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern und die Gesundheitsförderung von Rauchern in ihren Fokus zu rücken und mit innovativen Maßnahmen dazu beizutragen, dass ihr Betrieb rauchfrei wird.  


Passivrauchen – die unterschätzte Gefahr

  • Unter Passivrauchen versteht man das Einatmen von Tabakrauch aus der Raumluft.
  • Diese setzt sich zusammen aus dem exhalierten Hauptstromrauch, der durch das Ziehen an einer Zigarette entsteht, und dem Nebenstromrauch, der auf das Glimmen der Zigarette zurückzuführen ist. Der Hauptstromrauch enthält eine komplexe Mischung von Gasen, Dämpfen und Partikeln, die insgesamt mehr als 4.500 Stoffe umfassen, von denen 50 als krebserzeugend bekannt oder verdächtigt sind. Der Nebenstromrauch, zeigt zum Teil deutlich höhere Schadstoffkonzentrationen.[3]
  • 8,2 Prozent der nichtrauchenden Erwachsenen sind regelmäßig Passivrauchbelastung ausgesetzt. Betroffen sind davon vor allem vor allem Frauen und Männer. [4]
  • Beim Passivrauchen werden grundsätzlich dieselben giftigen und krebserregenden Schadstoffe eingeatmet wie beim Aktivrauchen.
  • Passivrauchen verursacht dieselben negativen gesundheitlichen Folgen wie Rauchen, wenn auch in einem geringeren Umfang.

Das WHO-Konzept: Rauchfrei am Arbeitsplatz

Das Konzept der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Rauchfrei am Arbeitsplatz“ empfiehlt Arbeitgebern gleichermaßen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern und die Gesundheitsförderung von Raucher umzusetzen.

Praktische Lösungen für den Nichtraucherschutz

In dem Konfliktfeld Raucher versus Nichtraucher gilt grundsätzlich: Das Recht des Nichtrauchers auf Schutz vor Gesundheitsgefährdung hat Vorrang vor allen anderen Interessen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Unternehmen dies erreichen und den Gesundheitsschutz für Nichtraucher am Arbeitsplatz sicherstellen können.

  • Passivrauchen: aufklären und sensibilisieren
    Viele Raucher und Nichtraucher sind sich den Gefahren des Passivrauchens nicht bewusst. Daher ist es wichtig, die Mitarbeiter z. B. durch Aktionswochen oder Informationskampagnen gezielt dafür zu sensibilisieren. Zielführend ist es auch, gemeinsam mit den Arbeitnehmern eine Lösung zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu erarbeiten. Dabei können auch die Personalvertretung oder den Betriebsrat mit einbezogen werden. Das gewährleistet, dass das Ergebnis von allen getragen und umgesetzt wird.
  • Räumliche Trennung
    Wirksam und praktisch ist die räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in Arbeits- oder Pausenräumen. Das eignet sich insbesondere für große Betriebe. Es ist auch möglich, dass Unternehmen sonstige Nichtraucherzonen schaffen oder Raucherpausen einführen.
  • Regeln und Richtlinien
    Unternehmen können außerdem Regeln und Richtlinien erlassen, um den Gesundheitsschutz für Nichtraucher am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Einige Unternehmen erlassen Rauchverbote für den gesamten Betrieb oder für Teilbereiche. Andere Unternehmen verlangen beispielsweise, dass die Angestellten außerhalb des Gebäudes oder in einem speziell markierten Bereich rauchen müssen.

Die Gesundheit von Rauchern fördern

Darüber hinaus können Arbeitgeber mit verschiedenen Ansätzen, Raucher dabei unterstützen, ihre Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern und gleichzeitig die Produktivität des Unternehmens zu fördern.
Dazu gehören z. B. Angebote der Raucherberatung und Raucherentwöhnung. Denn etwa jeder dritte Raucher möchte lieber heute als morgen aufhören, auch wenn es ihnen schwerfällt.

  • Für die Risiken des Rauchens sensibilisieren
    Natürlich wissen Raucher prinzipiell, dass sie mit dem Tabakkonsum ihrer Gesundheit schaden. Nicht allen ist jedoch bewusst, wie stark sie ihre eigene Gesundheit dadurch beeinträchtigen können. Hier können Schulungen und Informationsveranstaltungen Abhilfe schaffen.
  • Rauchfreie Arbeitsumgebung schaffen
    Rauchfreie Zonen am Arbeitsplatz zwingen Raucher dazu, zum Rauchen einen anderen Ort aufzusuchen. Das ist manchmal umständlich und mitunter sogar unbequem, vor allem, wenn man im Winter zum Rauchen vor die Tür gehen muss, und trägt bei dem ein oder anderen dazu bei den Zigarettenkonsum zu reduzieren.
  • Raucherentwöhnungsprogramme anbieten
    Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Programme zur Raucherentwöhnung an, die von geschultem Personal geleitet werden. Diese Programme können individuelle Beratung, Motivationsworkshops, Gruppensitzungen, Nikotinersatztherapie und andere Hilfsmittel umfassen.
  • Gesunde Alternativen fördern
    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, gesunde Alternativen zum Rauchen anzubieten und zu fördern. Dazu gehören z. B. Sport- oder Entspannungsangebote, gesunde Snacks und Getränke oder die Anregung zu aktiven Pausen an der frischen Luft.
  • Belohnungssysteme einführen
    Um Mitarbeiter dazu zu motivieren, mit dem Rauchen aufzuhören oder gar nicht erst anzufangen, können Belohnungssysteme eingeführt werden. Diese können z.B. finanzielle Anreize oder zusätzliche Urlaubstage beinhalten.

Beispiel aus der Praxis:
Schweizerische Post – Auszubildende profitieren vom Nichtraucherbonus

Viele Neuraucher griffen just im Azubialter zum ersten Mal zum Tabak. Die Schweizer Post fokussiert sich daher beim Nichtraucherschutz vor allem auf ihre jüngsten Mitarbeiter. Für Auszubildende gibt es einen Nichtraucher-Pass. Mit diesem verpflichtet sich der Azubi, sowohl bei der Arbeit als auch in der Freizeit keine Tabakprodukte zu konsumieren. Pro Semester gibt es als Belohnung 150 Franken. Am Ende der Ausbildung bekommt man den gesamten Betrag gutgeschrieben. Wer nicht durchhält, verliert diese Ansprüche. Der Nichtraucher-Pass wird auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens ausgestellt. Die Schweizer Post versteht ihr Nichtraucher-Programm in erster Linie als Präventionsmaßnahme. Wer Nichtraucher ist, soll es auch während der Lehrzeit bei der Schweizer Post bleiben, so das Unternehmen.


E-Zigaretten und Arbeitsschutz

Aktuell gibt es keine einheitliche Gesetzgebung zur Nutzung einer E-Zigarette oder eines Tabakerhitzers am Arbeitsplatz. Die Vorschriften zum Nichtraucherschutz, die in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt sind, beziehen sich ausschließlich auf das Verbrennen von Tabak, nicht auf das Dampfen von Liquiden oder Erhitzen von Tabak am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber entscheidet darüber, ob es ein Verbot von E-Zigaretten am Arbeitsplatz gibt oder nicht. Er sollte – wie beim Rauchen – versuchen, einen Kompromiss zu finden, mit dem Dampfer wie auch Nicht-Dampfer leben können.


Auch wenn viele Fragen noch offen sind:
Gesundheitlich unbedenklich sind E-Zigaretten nicht. Nicht zu rauchen, ist immer noch das Gesündeste.


Mögliche Lösungen für das Dampfen von E-Zigaretten am Arbeitsplatz

Mitarbeiter aufklären und sensibilisieren
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens und Dampfens aufklären und sie dazu ermutigen, auf das Dampfen zu verzichten. Hierbei kann auch eine Unterstützung bei der Entwöhnung angeboten werden. Zusätzlich sollten alle Mitarbeiter über alle rechtlichen Aspekte informiert werden, damit sie verstehen, was erlaubt ist und was nicht.



Klare Regelungen treffen
Arbeitgeber können das Rauchen und Dampfen am Arbeitsplatz verbieten oder einschränken, indem sie entsprechende Vorschriften in den Arbeitsvertrag oder in die Betriebsvereinbarung aufnehmen. Diese Richtlinien sollten spezifische Informationen enthalten, wie zum Beispiel: In welchen Bereichen des Unternehmens die E-Zigaretten erlaubt sind und in welchen nicht; ob eine Erlaubnis notwendig ist; wie lange das Verdampfen dauern soll; und ob es Bestimmungen für den Umgang mit E-Zigaretten gibt.

Ausgewiesene Dampferbereiche einrichten
Wenn das Dampfen nicht grundsätzlich verboten ist, können Arbeitgeber spezielle Bereiche im Unternehmen ausweisen, wo Mitarbeiter dampfen dürfen. Diese Zonen sollten gut belüftet sein und keine Beeinträchtigung für Nichtraucher darstellen.

E-Zigarette: potenzielle Risiken
Studien zeigen, dass bei der Nutzung von E-Zigaretten weniger Schadstoffe in den Körper gelangen als beim Rauchen von Tabak. Das liegt daran, dass die meisten Schadstoffe, darunter krebserregende Substanzen, beim Erhitzen oder Verbrennen des Tabaks entstehen. E-Zigaretten kommen jedoch ohne Tabak aus. Viele Menschen sehen die E-Zigarette daher als ein risikoarmes Produkt an.

Nichtsdestotrotz gibt es potentielle gesundheitliche Risiken. E-Zigaretten setzen andere schädliche Substanzen frei. Durch das Erhitzen des Liquids entstehen teils ähnliche gesundheitsschädliche Substanzen wie beim Tabakkonsum. Dazu gehören freie Radikale und das als krebsfördernd geltende Formaldehyd. Auch aus den Metallteilen und dem Heizdraht der E-Zigarette können Metalle in den Dampf gelangen und inhaliert werden. E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, können zudem ähnlich abhängig machen wie normale Zigaretten sowie die Herzfrequenz erhöhen und die Gefäße verengen.

Zudem belastet das Dampfen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern die Raumluft. Beim Ausatmen gelangen Partikel, Nikotin und andere Substanzen in den Raum, darunter auch Krebs erzeugende Substanzen. Langzeituntersuchungen zu den gesundheitlichen Folgen von E-Zigaretten gibt es bislang nicht. Somit ist unklar, welche gesundheitliche Risiken der regelmäßige Griff zur E-Zigarette langfristig mit sich bringt.


Fazit

Das WHO Konzept „Rauchfrei am Arbeitsplatz“ ist eine Win-Win Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und lässt sich auf das Dampfen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern erweitern. Diese Initiative kann nicht nur die Lebensqualität der Mitarbeiter verbessern, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit und Produktivität steigern – was letztlich dem Wohl des Unternehmens zu Gute kommt. Zudem werden Unternehmen, die sich aktiv für eine gesunde Arbeitsumgebung einsetzen, von potenziellen Kunden und Geschäftspartnern positiver wahrgenommen.

Unabhängig von der Größe des Unternehmens gibt es für jeden Betrieb eine passende Lösung, um den Tabak- und Liquidkonsum am Arbeitsplatz zu reduzieren und die Gesundheit aller Beteiligten am Arbeitsplatz zu fördern. Entscheidend ist es, die Mitarbeiter in die Gestaltung eines rauchfreien Arbeitsplatzes aktiv mit einzubeziehen


[1] https://www.debra-study.info/

[2] https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/Buecher_und_Berichte/2021_Strategie-fuer-ein-tabakfreies-Deutschland-2040.pdf?m=1665667276&, S.2.

[3] https://www.aerzteblatt.de/archiv/24801/Gesundheitsrisiken-durch-Passivrauchen, zuletzt aufgerufen im Mai 2023.

[4] Robert Koch-Institut (Hrsg.) Journal of Health Monitoring · 2022 7(3), Berlin. DOI 10.25646/10290.


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